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title: "§ 10 SchiffsBelWertV — Durchschnittlicher Marktwert"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/schiffsbelwertv/10"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/schiffsbelwertv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:51+00:00"
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# § 10 SchiffsBelWertV — Durchschnittlicher Marktwert

Der durchschnittliche Marktwert ist der Durchschnittsbetrag der Marktwerte eines gleichartigen Schiffes für die zugrunde zu legenden letzten Kalenderjahre vor dem Jahr der Wertermittlung.

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— Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Schiffen und Schiffsbauwerken nach § 24 Abs. 1 bis 3 des Pfandbriefgesetzes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/schiffsbelwertv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
