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title: "§ 1 SchaEVZG — Geltungsbereich"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/schaevzg/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/schaevzg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:51+00:00"
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# § 1 SchaEVZG — Geltungsbereich

Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Gewährung einer staatlichen Vorauszahlung an Bürger, denen durch eine Straftat ein Schaden zugefügt wurde.

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— Gesetz über eine staatliche Vorauszahlung an durch Straftaten geschädigte Bürger

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/schaevzg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
