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title: "§ 5 GSA Fleisch — Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelts, Aufrechnungsverbot"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/safleischwig/5"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/safleischwig/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:51+00:00"
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# § 5 GSA Fleisch — Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelts, Aufrechnungsverbot

(1) Das Arbeitsentgelt ist in Euro zu berechnen und auszuzahlen.

(2) Die Aufrechnung gegenüber dem unpfändbaren Teil des Arbeitsentgelts ist unzulässig.

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— Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/safleischwig/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
