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title: "§ 8 SaatBeihV 1993 — Muster und Vordrucke"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/saatbeihv_1993/8"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/saatbeihv_1993/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:51+00:00"
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# § 8 SaatBeihV 1993 — Muster und Vordrucke

Sofern die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für die Vermehrungserklärung oder die Mitteilung des Vertragsabschlusses nach § 3 Abs. 1, den Beihilfeantrag nach § 5 Abs. 1 oder für die Änderungsmitteilung nach § 6 Satz 1 Muster im Bundesanzeiger bekanntgegeben hat oder Vordrucke bereithält, sind diese zu verwenden.

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— Saatgutbeihilfeverordnung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/saatbeihv_1993/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
