---
title: "§ 8 RVermG — Unübertragbare Vermögensrechte"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/rvermg/8"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/rvermg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:51+00:00"
---

# § 8 RVermG — Unübertragbare Vermögensrechte

Unter die §§ 1 bis 6 fallen auch Vermögensrechte, die durch Gesetz für unübertragbar oder nur auf Grund besonderer Vereinbarung für übertragbar erklärt worden sind.

---

— Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/rvermg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
