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title: "§ 18 RSG — Aufsichtsbehörde"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/rsg/18"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/rsg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:51+00:00"
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# § 18 RSG — Aufsichtsbehörde

Aufsichtsbehörde ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann die Aufsicht sowie die Aufgaben und Befugnisse der Aufsichtsbehörde dem Bundesamt für Justiz übertragen.

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— Gesetz über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/rsg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
