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title: "§ 5 RheinMainDonSchStrG — Sperrtor bei Bug"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/rheinmaindonschstrg/5"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/rheinmaindonschstrg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:50+00:00"
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# § 5 RheinMainDonSchStrG — Sperrtor bei Bug

Das Sperrtor im linken Regnitzarm bei Bug gehört zur Bundeswasserstraße. Die Betriebsordnung wird im Einvernehmen zwischen dem Bund und Bayern aufgestellt.

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— Gesetz über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg und über die damit zusammenhängenden Eigentumsverhältnisse

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/rheinmaindonschstrg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
