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title: "§ 3 RBSFV 2026 — Ergänzung der Anlage zu § 34 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/rbsfv_2026/3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/rbsfv_2026/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:50+00:00"
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# § 3 RBSFV 2026 — Ergänzung der Anlage zu § 34 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf in Euro

gültig im KalenderjahrTeilbetrag

für das im jeweiligen

Kalenderjahr beginnende

erste SchulhalbjahrTeilbetrag

für das im jeweiligen

Kalenderjahr beginnende

zweite Schulhalbjahr

202613065

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— Verordnung zur Bestimmung der für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a und für die Fortschreibung des Teilbetrags nach § 34 Absatz 3a Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsätze sowie zur Ergänzung der Anlage zu §§ 28 und 34 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2026

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/rbsfv_2026/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
