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title: "Gesetz über den Beruf der pharmazeutisch-technischen Assistentin und des pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTAG)"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/ptag"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/ptag/index.html"
updated: "2026-05-23T06:18:49+00:00"
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# Gesetz über den Beruf der pharmazeutisch-technischen Assistentin und des pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTAG)

Volltext-Index zu **Gesetz über den Beruf der pharmazeutisch-technischen Assistentin und des pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTAG)** (amtliche Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/ptag/index.html). Jede Vorschrift verlinkt auf eine Markdown-Variante. Der vollständige HTML-Lesemodus liegt unter [http://www.juralernen.de/gesetze/ptag](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag).

## Vorschriften
- [Inhaltsübersicht](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/inhaltsuebersicht.md)
- [§ 1 — Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „pharmazeutisch-technische Assistentin“ oder „pharmazeutisch-technischer Assistent“](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/1.md)
- [§ 2 — Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/2.md)
- [§ 3 — Rücknahme der Erlaubnis](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/3.md)
- [§ 4 — Widerruf der Erlaubnis](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/4.md)
- [§ 5 — Ruhen der Erlaubnis](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/5.md)
- [§ 6 — Berufsbild](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/6.md)
- [§ 7 — Befugnisse der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/7.md)
- [§ 8 — Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/8.md)
- [§ 9 — Ziel der Ausbildung und der staatlichen Prüfung](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/9.md)
- [§ 10 — Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/10.md)
- [§ 11 — Dauer und Struktur der Ausbildung](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/11.md)
- [§ 12 — Verkürzung der Ausbildungsdauer durch Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/12.md)
- [§ 13 — Anrechnung von Fehlzeiten](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/13.md)
- [§ 14 — Staatliche Prüfung](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/14.md)
- [§ 15 — Schulische Ausbildung](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/15.md)
- [§ 16 — Mindestanforderungen an die Schulen](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/16.md)
- [§ 17 — Praktische Ausbildung](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/17.md)
- [§ 18 — Ausbildungsvertrag](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/18.md)
- [§ 19 — Pflichten der Träger der praktischen Ausbildung](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/19.md)
- [§ 20 — Pflichten der oder des Auszubildenden](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/20.md)
- [§ 21 — Ausbildungsvergütung; Überstunden und ihre Vergütung](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/21.md)
- [§ 22 — Sachbezüge](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/22.md)
- [§ 23 — Probezeit](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/23.md)
- [§ 24 — Ende des Ausbildungsverhältnisses](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/24.md)
- [§ 25 — Kündigung des Ausbildungsverhältnisses](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/25.md)
- [§ 26 — Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/26.md)
- [§ 27 — Nichtigkeit von Vereinbarungen](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/27.md)
- [§ 28 — Anforderungen an die Anerkennung einer außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes abgeschlossenen Ausbildung](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/28.md)
- [§ 29 — Nichtanwendbarkeit des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/29.md)
- [§ 30 — Begriffsbestimmungen zu den ausländischen Staaten](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/30.md)
- [§ 31 — Ausbildungsnachweise bei Berufsqualifikationen, die in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat abgeschlossen worden sind](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/31.md)
- [§ 32 — Ausbildungsnachweise bei Ausbildungen, die in einem Drittstaat abgeschlossen worden sind](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/32.md)
- [§ 33 — Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/33.md)
- [§ 34 — Wesentliche Unterschiede bei der Berufsqualifikation](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/34.md)
- [§ 35 — Ausgleich durch Berufserfahrung oder durch lebenslanges Lernen](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/35.md)
- [§ 36 — Anpassungsmaßnahmen](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/36.md)
- [§ 37 — Anerkennung der Berufsqualifikation nach Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/37.md)
- [§ 38 — Anerkennung der Berufsqualifikation nach Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/38.md)
- [§ 39 — Eignungsprüfung](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/39.md)
- [§ 40 — Kenntnisprüfung](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/40.md)
- [§ 41 — Anpassungslehrgang](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/41.md)
- [§ 42 — Dienstleistungserbringung](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/42.md)
- [§ 43 — Meldung der Dienstleistungserbringung](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/43.md)
- [§ 44 — Berechtigung zur Dienstleistungserbringung](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/44.md)
- [§ 45 — Zur Dienstleistungserbringung berechtigende Berufsqualifikation](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/45.md)
- [§ 46 — Überprüfen der Berechtigung zur Dienstleistungserbringung](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/46.md)
- [§ 47 — Rechte und Pflichten der dienstleistungserbringenden Person](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/47.md)
- [§ 48 — Pflicht zur erneuten Meldung](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/48.md)
- [§ 49 — Bescheinigung, die erforderlich ist zur Dienstleistungserbringung in einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/49.md)
- [§ 50 — Zuständige Behörden](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/50.md)
- [§ 51 — Unterrichtungs- und Überprüfungspflichten](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/51.md)
- [§ 52 — Warnmitteilung](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/52.md)
- [§ 53 — Löschung einer Warnmitteilung](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/53.md)
- [§ 54 — Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/54.md)
- [§ 55 — Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/55.md)
- [§ 56 — Ermächtigung zum Erlass der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/56.md)
- [§ 57 — Bußgeldvorschriften](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/57.md)
- [§ 58 — Übergangsvorschriften für die Mindestanforderungen an Schulen](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/58.md)
- [§ 59 — Weitergeltung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/59.md)
- [§ 60 — Weiterführung einer begonnenen Ausbildung](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/60.md)
- [§ 61 — Weitergeltung der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung und Weiterführung eines begonnenen Anerkennungsverfahrens](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/61.md)
- [§ 62 — Evaluierung](http://www.juralernen.de/gesetze/ptag/62.md)

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Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
