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title: "§ 8 PRV — Namenslöschung wegen Nichtausübung freiberuflicher Tätigkeit"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/prv/8"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/prv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:50+00:00"
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# § 8 PRV — Namenslöschung wegen Nichtausübung freiberuflicher Tätigkeit

Wird der Name einer Partnerschaft gelöscht, weil unter diesem keine freiberufliche Tätigkeit ausgeübt wird, so kann auf Antrag der Gesellschafter in einer Bekanntmachung der Grund der Löschung erwähnt werden.

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— Verordnung über die Einrichtung und Führung des Partnerschaftsregisters

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/prv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
