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title: "(XXXX) ProMusPlErl"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/promusplerl/xxxx"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/promusplerl/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:50+00:00"
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# (XXXX) ProMusPlErl

Als Auszeichnung für Vereinigungen von Musikliebhabern, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben, stifte ich die





PRO MUSICA-Plakette.Die Einzelheiten der Verleihung werden durch besondere Richtlinien festgelegt.

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— Erlaß über die Stiftung der PRO MUSICA-Plakette

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/promusplerl/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
