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title: "Nr 27 PreisLS — \"Freie\" und \"gebundene\" Entwicklung"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/preisls/nr-27"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/preisls/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:50+00:00"
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# Nr 27 PreisLS — "Freie" und "gebundene" Entwicklung

Entwicklungs- und Entwurfsarbeiten, Forschungen, Versuche und Herstellung von Probestücken, die die werkseigene sogenannte "freie" Entwicklung überschreiten, sind zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ausdrücklich zu vereinbaren ("gebundene" Entwicklung).

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— Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21. November 1953)

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/preisls/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
