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title: "Eingangsformel PHöchstMengV"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/ph_chstmengv/eingangsformel"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/ph_chstmengv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:49+00:00"
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# Eingangsformel PHöchstMengV

Auf Grund des § 4 Abs. 2 und 3 des Waschmittelgesetzes vom 20. August 1975 (BGBl. I S. 2255) wird nach Anhörung der beteiligten Kreise

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zu § 4 Abs. 2 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft

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zu § 4 Abs. 3 im Einvernehmen mit den Bundesministern für Wirtschaft und für Jugend, Familie und Gesundheit mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:

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— Verordnung über Höchstmengen für Phosphate in Wasch- und Reinigungsmitteln

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/ph_chstmengv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
