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title: "§ 2 PflSchSaatgAnwendV — Verbot der Aussaat"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/pflschsaatganwendv/2"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/pflschsaatganwendv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:49+00:00"
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# § 2 PflSchSaatgAnwendV — Verbot der Aussaat

Saatgut für Wintergetreide, das mit einem Pflanzenschutzmittel im Sinne des § 1 behandelt worden ist oder dem ein solches Pflanzenschutzmittel anhaftet, darf nicht ausgesät werden.

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— Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut 1

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/pflschsaatganwendv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
