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title: "§ 8 PapTechAusbV 2010 — Prüfungsbereiche von Teil 1 der Abschlussprüfung"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/paptechausbv_2010/8"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/paptechausbv_2010/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:49+00:00"
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# § 8 PapTechAusbV 2010 — Prüfungsbereiche von Teil 1 der Abschlussprüfung

Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.



„Steuern und Regeln von Anlagen zur Aufbereitung von Roh-, Faser- und Hilfsstoffen sowie Qualitätssicherung“ sowie

2.



„Aufbereiten von Roh-, Faser- und Hilfsstoffen sowie Instandhaltung“.

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— Verordnung über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen/zur Papiertechnologin *)

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/paptechausbv_2010/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
