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title: "Art XI OffshStAbk"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/offshstabk/art-xi"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/offshstabk/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:49+00:00"
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# Art XI OffshStAbk

Die Regierung der Bundesrepublik wird der Regierung der Vereinigten Staaten die zur Durchführung dieses Abkommens zu erlassenden Vorschriften mitteilen.

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— Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die von der Bundesrepublik zu gewährenden Abgabenvergünstigungen für die von den Vereinigten Staaten im Interesse der gemeinsamen Verteidigung geleisteten Ausgaben

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/offshstabk/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
