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title: "Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen des Bundes und die Elternzeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes (MuSchEltZV)"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/muscheltzv"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/muscheltzv/index.html"
updated: "2026-05-23T06:16:44+00:00"
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# Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen des Bundes und die Elternzeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes (MuSchEltZV)

Volltext-Index zu **Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen des Bundes und die Elternzeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes (MuSchEltZV)** (amtliche Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/muscheltzv/index.html). Jede Vorschrift verlinkt auf eine Markdown-Variante. Der vollständige HTML-Lesemodus liegt unter [http://www.juralernen.de/gesetze/muscheltzv](http://www.juralernen.de/gesetze/muscheltzv).

## Vorschriften
- [§ 1 — Allgemeines](http://www.juralernen.de/gesetze/muscheltzv/1.md)
- [§ 2 — Anwendung des Mutterschutzgesetzes](http://www.juralernen.de/gesetze/muscheltzv/2.md)
- [§ 3 — Besoldung bei Beschäftigungsverbot, Untersuchungen und Stillen](http://www.juralernen.de/gesetze/muscheltzv/3.md)
- [§ 4 — Entlassung während der Schwangerschaft, nach einer Fehlgeburt und nach der Entbindung](http://www.juralernen.de/gesetze/muscheltzv/4.md)
- [§ 5 — Zuschuss bei Beschäftigungsverbot während einer Elternzeit](http://www.juralernen.de/gesetze/muscheltzv/5.md)
- [§ 6 — Anwendung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes](http://www.juralernen.de/gesetze/muscheltzv/6.md)
- [§ 7 — Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit](http://www.juralernen.de/gesetze/muscheltzv/7.md)
- [§ 8 — Entlassung während der Elternzeit](http://www.juralernen.de/gesetze/muscheltzv/8.md)
- [§ 9 — Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen](http://www.juralernen.de/gesetze/muscheltzv/9.md)
- [§ 10 — Sonderregelung für Richterinnen und Richter im Bundesdienst](http://www.juralernen.de/gesetze/muscheltzv/10.md)
- [§ 11 — Übergangsvorschrift](http://www.juralernen.de/gesetze/muscheltzv/11.md)

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Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
