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title: "Art 5 MSAG"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/msag/art-5"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/msag/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:48+00:00"
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# Art 5 MSAG

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 20 Abs. 2 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

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— Gesetz zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/msag/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
