---
title: "§ 32 MntZollDVDV — Laufbahnprüfung"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/mntzolldvdv/32"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/mntzolldvdv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:48+00:00"
---

# § 32 MntZollDVDV — Laufbahnprüfung

Die Laufbahnprüfung besteht aus:

1.



der Zwischenprüfung,

2.



den Leistungstests während der fachtheoretischen Ausbildung,

3.



den Leistungstests und den schriftlichen Bewertungen während der berufspraktischen Ausbildung sowie

4.



der Abschlussprüfung.

---

— Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Zolldienst des Bundes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/mntzolldvdv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
