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title: "§ 3 MiLoG — Unabdingbarkeit des Mindestlohns"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/milog/3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/milog/index.html"
updated: "2026-07-01T02:16:55+00:00"
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# § 3 MiLoG — Unabdingbarkeit des Mindestlohns

Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen, sind insoweit unwirksam. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer kann auf den entstandenen Anspruch nach § 1 Absatz 1 nur durch gerichtlichen Vergleich verzichten; im Übrigen ist ein Verzicht ausgeschlossen. Die Verwirkung des Anspruchs ist ausgeschlossen.

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— Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/milog/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
