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title: "§ 1 MilchSonMaßG — Zweck"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/milchsonma_g/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/milchsonma_g/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:48+00:00"
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# § 1 MilchSonMaßG — Zweck

(1) Dieses Gesetz dient in Ergänzung des Marktorganisationsgesetzes der Durchführung von Sondermaßnahmen der Europäischen Union im Milchmarktbereich, soweit es sich um eine außergewöhnliche Maßnahme im Sinne des § 9b Absatz 1 des Marktorganisationsgesetzes handelt.

(2) Dieses Gesetz ist ein Gesetz im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 4 des Marktorganisationsgesetzes.

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— Gesetz zur Durchführung von Sondermaßnahmen der Europäischen Union im Milchmarktbereich

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/milchsonma_g/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
