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title: "§ 5 VKRegV — Maschinell erstellter Ablehnungsbescheid"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/mfkregv/5"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/mfkregv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:48+00:00"
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# § 5 VKRegV — Maschinell erstellter Ablehnungsbescheid

Lehnt das Bundesamt für Justiz eine Eintragung mit einem vollständig maschinell erstellten Bescheid ab, so können die Unterschrift und die Namenswiedergabe fehlen. In diesem Fall kann das Dokument den Hinweis enthalten, dass Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen können und es maschinell erstellt worden ist.

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— Verordnung über das Register für Verbandsklagen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/mfkregv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
