---
title: "§ 2 EinhZeitG — Gesetzliche Einheiten im Meßwesen"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/me_einhg/2"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/me_einhg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:47+00:00"
---

# § 2 EinhZeitG — Gesetzliche Einheiten im Meßwesen

Gesetzliche Einheiten im Meßwesen sind

1.



die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 festgesetzten Einheiten,

2.



dezimale Teile und Vielfache dieser Einheiten, die mit den nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 festgesetzten Vorsätzen bezeichnet sind.

---

— Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/me_einhg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
