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title: "§ 3 LuKrFrühErkV — Rechtfertigende Indikation"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/lukrfr_herkv/3"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/lukrfr_herkv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:47+00:00"
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# § 3 LuKrFrühErkV — Rechtfertigende Indikation

Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass eine Person, die die Anforderungen nach § 6 Absatz 1 erfüllt,

1.



die Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 2 prüft und

2.



die rechtfertigende Indikation nach § 83 Absatz 3 des Strahlenschutzgesetzes für die Untersuchung zur Lungenkrebsfrüherkennung bei der zu untersuchenden Person unter Berücksichtigung des Berichts nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 stellt.

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— Verordnung über die Zulässigkeit der Anwendung der Niedrigdosis-Computertomographie zur Früherkennung von Lungenkrebs bei rauchenden Personen 1

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/lukrfr_herkv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
