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title: "§ 5a DVLStHV — Ablehnung der Eintragung"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/lsthvdv/5a"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/lsthvdv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:47+00:00"
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# § 5a DVLStHV — Ablehnung der Eintragung

Wird die Eintragung einer Beratungsstelle oder eines Beratungsstellenleiters in das Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine abgelehnt, gilt § 4 entsprechend.

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— Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/lsthvdv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
