---
title: "§ 2 LFZ/KVRÄndG — Abweichende Vereinbarungen"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/lfz_kvr_ndg/2"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/lfz_kvr_ndg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:46+00:00"
---

# § 2 LFZ/KVRÄndG — Abweichende Vereinbarungen

*Gliederung:* Art 4

Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehende, von seinen Vorschriften abweichende Vereinbarungen bleiben unberührt, soweit sie nach § 2 Abs. 3 und § 9 des Lohnfortzahlungsgesetzes zulässig sind.

---

— Gesetz über die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall und über Änderungen des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/lfz_kvr_ndg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
