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title: "Verordnung zur Gleichstellung von Zeugnissen über die Laufbahnprüfung für die Laufbahnen des mittleren Postbankdienstes und des mittleren Fernmeldedienstes bei der Deutschen Bundespost mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte (LbPrZGleichstV)"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/lbprzgleichstv"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/lbprzgleichstv/index.html"
updated: "2026-05-23T06:13:27+00:00"
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# Verordnung zur Gleichstellung von Zeugnissen über die Laufbahnprüfung für die Laufbahnen des mittleren Postbankdienstes und des mittleren Fernmeldedienstes bei der Deutschen Bundespost mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte (LbPrZGleichstV)

Volltext-Index zu **Verordnung zur Gleichstellung von Zeugnissen über die Laufbahnprüfung für die Laufbahnen des mittleren Postbankdienstes und des mittleren Fernmeldedienstes bei der Deutschen Bundespost mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte (LbPrZGleichstV)** (amtliche Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/lbprzgleichstv/index.html). Jede Vorschrift verlinkt auf eine Markdown-Variante. Der vollständige HTML-Lesemodus liegt unter [http://www.juralernen.de/gesetze/lbprzgleichstv](http://www.juralernen.de/gesetze/lbprzgleichstv).

## Vorschriften
- [Eingangsformel](http://www.juralernen.de/gesetze/lbprzgleichstv/eingangsformel.md)
- [§ 1](http://www.juralernen.de/gesetze/lbprzgleichstv/1.md)
- [§ 2](http://www.juralernen.de/gesetze/lbprzgleichstv/2.md)
- [§ 3](http://www.juralernen.de/gesetze/lbprzgleichstv/3.md)
- [Anhang EV — Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel XVI Sachgebiet C Abschnitt III

(BGBl. II 1990, 889, 1135)](http://www.juralernen.de/gesetze/lbprzgleichstv/anhang-ev.md)

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Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
