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title: "§ 25 LA-EG-Saar — Ausschluß der Entschädigungsberechtigung nach dem Währungsausgleichsgesetz"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/lasaareg/25"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/lasaareg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:46+00:00"
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# § 25 LA-EG-Saar — Ausschluß der Entschädigungsberechtigung
nach dem Währungsausgleichsgesetz

Bei Anwendung des § 1 Abs. 4 des Währungsausgleichsgesetzes wird Entschädigung auch aus solchen Spareinlagen nicht gewährt, die im Saarland auf Franken umgestellt worden sind oder umstellungsfähig waren.

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— Gesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/lasaareg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
