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title: "§ 23 LAP-hDBiblV — Einführung"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/lap-hdbiblv/23"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/lap-hdbiblv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:46+00:00"
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# § 23 LAP-hDBiblV — Einführung

(1) Die Aufstiegsbeamtinnen und -beamten nehmen zur Einführung in die neue Laufbahn gemeinsam mit den Referendarinnen und Referendaren an der Ausbildung teil. § 8 Abs. 2 Satz 2 und die §§ 9 bis 19 Abs. 1 gelten entsprechend.

(2) Die Einführung schließt mit der Aufstiegsprüfung ab; diese entspricht der in § 19 Abs. 1 genannten Prüfung. § 20 gilt entsprechend.

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— Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken des Bundes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/lap-hdbiblv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
