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title: "§ 13 LAP-gbautDV — Gliederung des Vorbereitungsdienstes"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/lap-gbautdv/13"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/lap-gbautdv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:46+00:00"
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# § 13 LAP-gbautDV — Gliederung des Vorbereitungsdienstes

(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich für die jeweiligen Fachrichtungen wie folgt in eine praktische Ausbildung (Praktika) und praxisbezogene Lehrveranstaltungen (Lehrgänge), die aufeinander abgestimmt und gegebenenfalls durch eine Exkursion ergänzt werden:





1. Fachrichtungen Hochbau und Bauingenieurwesen:

Abschnitt
 Ausbildungsdauer in Wochen
 Art der Ausbildung (Praktika/Lehrgang)
 Ausbildungsinhalt

I
 3
 Lehrgang
 Grundlagen der öffentlichen Bauverwaltung

15
 Praktikum
 Vorbereitung, Vergabe, Durchführung und Abrechnung von Baumaßnahmen

22
 Praktikum
 Projektleitung und Facility-Management

3
 Praktikum
 Standortbewertung, Wirtschaftlichkeitsvergleiche - Mieten, Kaufen, Bauen -

3
 Praktikum
 Bauleitplanung, Zustimmungsverfahren

II
 1
 Exkursion
 Projektreise innerhalb der Europäischen Union

III
 5
 Praktikum
 Allgemeine Aufgaben der Bauverwaltungen, Rechtsangelegenheiten

4
 Praktikum
 Aufgaben und Arbeitsweisen der Baurechtsbehörden, Bauaufsicht

1
 Praktikum
 Kassen-, Haushalts- und Rechnungswesen

1
 Praktikum
 Aufgaben und Arbeitsweisen des Bundesrechnungshofes

6
 Lehrgang
 Verwaltung und Recht

IV
 5
 Praktikum/Lehrgang
 Laufbahnprüfung; Vorbereitung

 
 9
 Urlaub
  

 
 78 Wochen
  
  

2. Fachrichtungen Maschinenbau/Versorgungstechnik und Elektrotechnik/Nachrichtentechnik:

I
 3
 Lehrgang
 Grundlagen der öffentlichen Bauverwaltung

15
 Praktikum
 Vorbereitung, Vergabe, Durchführung und Abrechnung von maschinen- und elektronischen Anlagen (einschließlich ton-meldetechnischen Anlagen) bei Bauunterhaltungsarbeiten sowie kleineren Neu-, Um-und Erweiterungsbauten

22
 Praktikum/Lehrgang
 Projektleitung und Facility-Management bei einer großen Baumaßnahme, Verdingungswesen, Vertragsabschlüsse

2
 Praktikum
 Aufgaben der Gewerbeaufsicht, insbesondere Genehmigungen, Arbeitsschutz, Immissionsschutz

2
 Praktikum
 Aufgaben der Technischen Überwachungsstelle (TÜV)

2
 Praktikum
 Betrieb von Versorgungsanlagen (einschließlich Verteiler), Energielieferverträge

II
 1
 Exkursion
 Projektreise innerhalb der Europäischen Union

III
 5
 Praktikum
 Allgemeine Aufgaben der Bauverwaltungen, Rechtsangelegenheiten

4
 Praktikum
 Aufgaben und Arbeitsweisen der Baurechtsbehörden, Bauaufsicht

1
 Praktikum
 Kassen-, Haushalts- und Rechnungswesen

1
 Praktikum
 Aufgaben und Arbeitsweisen des Bundesrechnungshofes

6
 Lehrgang
 Verwaltung und Recht

IV
 5
 Praktikum/Lehrgang
 Laufbahnprüfung; Vorbereitung

 
 9
 Urlaub
  

 
 78 Wochen
  
  

(2) Die Einzelheiten der Ausbildung werden für jede Anwärterin und jeden Anwärter in einem Ausbildungsplan festgelegt, insbesondere die Ausbildungsstellen und die Zeiträume der Zuweisung. Den Ausbildungsplan stellt die Ausbildungsleitung im Einvernehmen mit dem Prüfungsamt auf.

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— Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienst des Bundes

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/lap-gbautdv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
