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title: "§ 235 LAG — Schadensfeststellung als Voraussetzung von Ausgleichsleistungen"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/lag/235"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/lag/index.html"
updated: "2026-09-01T02:14:57+00:00"
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# § 235 LAG — Schadensfeststellung als Voraussetzung
von Ausgleichsleistungen

Ausgleichsleistungen, auf die nach diesem Gesetz ein Rechtsanspruch besteht, werden nur gewährt, wenn der Schaden festgestellt ist.

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— Gesetz über den Lastenausgleich

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/lag/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
