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title: "§ 7 KSchG — Wirksamwerden der Kündigung"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/kschg/7"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/index.html"
updated: "2026-05-15T10:04:46+00:00"
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# § 7 KSchG — Wirksamwerden der Kündigung

Wird die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung nicht rechtzeitig geltend gemacht (§ 4 Satz 1, §§ 5 und 6), so gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam; ein vom Arbeitnehmer nach § 2 erklärter Vorbehalt erlischt.

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— Kündigungsschutzgesetz

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
