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title: "Verordnung über die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und zur Umwelttechnologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft * (KrAbfWUTechAusbV)"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/krabfwutechausbv"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/krabfwutechausbv/index.html"
updated: "2026-05-23T06:12:56+00:00"
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# Verordnung über die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und zur Umwelttechnologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft * (KrAbfWUTechAusbV)

Volltext-Index zu **Verordnung über die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und zur Umwelttechnologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft * (KrAbfWUTechAusbV)** (amtliche Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/krabfwutechausbv/index.html). Jede Vorschrift verlinkt auf eine Markdown-Variante. Der vollständige HTML-Lesemodus liegt unter [http://www.juralernen.de/gesetze/krabfwutechausbv](http://www.juralernen.de/gesetze/krabfwutechausbv).

## Vorschriften
- [Inhaltsübersicht](http://www.juralernen.de/gesetze/krabfwutechausbv/inhaltsuebersicht.md)
- [§ 1 — Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes](http://www.juralernen.de/gesetze/krabfwutechausbv/1.md)
- [§ 2 — Dauer der Berufsausbildung](http://www.juralernen.de/gesetze/krabfwutechausbv/2.md)
- [§ 3 — Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan](http://www.juralernen.de/gesetze/krabfwutechausbv/3.md)
- [§ 4 — Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild](http://www.juralernen.de/gesetze/krabfwutechausbv/4.md)
- [§ 5 — Ausbildungsplan](http://www.juralernen.de/gesetze/krabfwutechausbv/5.md)
- [§ 6 — Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt](http://www.juralernen.de/gesetze/krabfwutechausbv/6.md)
- [§ 7 — Inhalt des Teiles 1](http://www.juralernen.de/gesetze/krabfwutechausbv/7.md)
- [§ 8 — Prüfungsbereich des Teiles 1](http://www.juralernen.de/gesetze/krabfwutechausbv/8.md)
- [§ 9 — Inhalt des Teiles 2](http://www.juralernen.de/gesetze/krabfwutechausbv/9.md)
- [§ 10 — Prüfungsbereiche des Teiles 2](http://www.juralernen.de/gesetze/krabfwutechausbv/10.md)
- [§ 11 — Prüfungsbereich „Annehmen von Abfällen und Zuführen zu Entsorgungswegen“](http://www.juralernen.de/gesetze/krabfwutechausbv/11.md)
- [§ 12 — Prüfungsbereich „Betreiben von Maschinen und Anlagen der Kreislauf- und Abfallwirtschaft“](http://www.juralernen.de/gesetze/krabfwutechausbv/12.md)
- [§ 13 — Prüfungsbereich „Sicherstellen von Prozessen der Kreislauf- und Abfallwirtschaft“](http://www.juralernen.de/gesetze/krabfwutechausbv/13.md)
- [§ 14 — Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“](http://www.juralernen.de/gesetze/krabfwutechausbv/14.md)
- [§ 15 — Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung](http://www.juralernen.de/gesetze/krabfwutechausbv/15.md)
- [§ 16 — Mündliche Ergänzungsprüfung](http://www.juralernen.de/gesetze/krabfwutechausbv/16.md)
- [§ 17 — Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten](http://www.juralernen.de/gesetze/krabfwutechausbv/17.md)
- [§ 18 — Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse](http://www.juralernen.de/gesetze/krabfwutechausbv/18.md)
- [Anlage — (zu § 3 Absatz 1)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und zur Umwelttechnologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft](http://www.juralernen.de/gesetze/krabfwutechausbv/anlage.md)

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Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
