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title: "§ 6 KosmetikV 2014 — Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungen"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/kosmetikv_2014/6"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/kosmetikv_2014/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:46+00:00"
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# § 6 KosmetikV 2014 — Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungen

Die Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungen berichten dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf Anfrage über die Erkenntnisse, die sie auf Grund ihrer Tätigkeit gewonnen haben und die für die Beratung bei und die Behandlung von stoffbezogenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch kosmetische Mittel von allgemeiner Bedeutung sind.

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— Verordnung über kosmetische Mittel

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/kosmetikv_2014/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
