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title: "§ 37 KonzVgV — Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Einführung von eForms"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/konzvgv/37"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/konzvgv/index.html"
updated: "2026-05-23T17:45:33+00:00"
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# § 37 KonzVgV — Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Einführung von eForms

Bis zum Ablauf des sich nach § 83 Absatz 2 der Vergabeverordnung ergebenden Tages sind

1.



§ 8a nicht anzuwenden und

2.



die §§ 19, 21, 22 und 23 in ihrer am 23. August 2023 geltenden Fassung weiter anzuwenden.

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— Verordnung über die Vergabe von Konzessionen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/konzvgv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
