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title: "§ 7 KKÜNOG — Moratorium für die Öffnung neu errichteter Betriebs- und Innungskrankenkassen"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/kk_nog/7"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/kk_nog/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:46+00:00"
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# § 7 KKÜNOG — Moratorium für die Öffnung neu errichteter Betriebs- und
Innungskrankenkassen

Neu errichtete Betriebs- und Innungskrankenkassen, bei denen die Abstimmung nach § 148 Abs. 2 und § 158 Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch am 9. September 2003 noch nicht durchgeführt worden ist, können bis zum 31. Dezember 2008 in ihren Satzungen keine Regelungen nach § 173 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vorsehen.

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— Gesetz zu Übergangsregelungen zur Neuorganisation der vertragsärztlichen Selbstverwaltung und Organisation der Krankenkassen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/kk_nog/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
