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title: "§ 24 KCanG — Mitgliedsbeiträge; laufende Beiträge"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/kcang/24"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/index.html"
updated: "2026-05-15T10:04:45+00:00"
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# § 24 KCanG — Mitgliedsbeiträge; laufende Beiträge

Anbauvereinigungen legen, wenn sie Vereine sind, ihre Mitgliedsbeiträge und, wenn sie Genossenschaften sind, die laufenden Beiträge ihrer Mitglieder zur Erfüllung ihres in § 1 Nummer 13 genannten ausschließlichen Zwecks in ihrer Satzung fest.

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— Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
