---
title: "Art 4 KatHiLAbkLUXG"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/kathilabkluxg/art-4"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/kathilabkluxg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:45+00:00"
---

# Art 4 KatHiLAbkLUXG

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 15 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

---

— Gesetz zu dem Abkommen vom 2. März 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/kathilabkluxg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
