---
title: "§ 10 KapErhStG — Anwendungszeitraum"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/kaperhstg/10"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/kaperhstg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:45+00:00"
---

# § 10 KapErhStG — Anwendungszeitraum

Die vorstehende Fassung dieses Gesetzes ist erstmals ab 1. Januar 1984 anzuwenden. Auf Aktien, die vor dem 1. Januar 1984 an Arbeitnehmer überlassen worden sind, ist § 8 Abs. 1 dieses Gesetzes in der vor dem 1. Januar 1984 jeweils geltenden Fassung weiter anzuwenden.

---

— Gesetz über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/kaperhstg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
