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title: "§ 6 ImmoKWPLV — Abschnittsfinanzierungen mit einem neuen Darlehensgeber"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/immokwplv/6"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/immokwplv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:45+00:00"
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# § 6 ImmoKWPLV — Abschnittsfinanzierungen mit einem neuen Darlehensgeber

Bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag, der die Voraussetzungen des § 505a Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des § 18a Absatz 2a Satz 1 Nummer 1 des Kreditwesengesetzes nur deshalb nicht erfüllt, weil der Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag mit einem anderen als dem bisherigen Darlehensgeber abgeschlossen werden soll, kann im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung das Zahlungsverhalten berücksichtigt werden, das der Darlehensnehmer im Rahmen des abzulösenden Darlehensvertrages gezeigt hat.

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— Verordnung zur Festlegung von Leitlinien zu den Kriterien und Methoden der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen 1

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/immokwplv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
