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title: "§ 1 HZvV"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/hzvv/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/hzvv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:45+00:00"
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# § 1 HZvV

Die in der Rentenversicherung der Arbeiter oder der Rentenversicherung der Angestellten versicherten Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten des Werkes Saarbrücken der Firma Klein, Schanzlin & Becker, Aktiengesellschaft, sind in der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung versichert; dies gilt nicht für Personen, die von der Versicherungspflicht in dieser Versicherung befreit sind.

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— Verordnung über die Versicherung von Arbeitnehmern in der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/hzvv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
