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title: "§ 6 HwO§16V — Geschäftsstelle"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/hwo_16v/6"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/hwo_16v/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:45+00:00"
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# § 6 HwO§16V — Geschäftsstelle

(1) Sitz der Schlichtungskommission und ihrer Geschäftsstelle ist Berlin.

(2) Die Geschäftsstelle führt die laufenden Geschäfte der Schlichtungskommission und unterstützt sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

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— Verordnung über das Schlichtungsverfahren nach § 16 der Handwerksordnung

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/hwo_16v/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
