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title: "§ 4 HopfG — Übertragung von Ermächtigungen"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/hopfg/4"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/hopfg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:44+00:00"
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# § 4 HopfG — Übertragung von Ermächtigungen

Soweit dieses Gesetz die Landesregierungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen ermächtigt, sind diese befugt, die Ermächtigung durch Rechtsverordnung ganz oder teilweise auf andere Behörden zu übertragen.

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— Hopfengesetz

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/hopfg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
