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title: "§ 6 HoheSeeEinbrG — Verbrennungsverbot"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/hoheseeeinbrg/6"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/hoheseeeinbrg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:44+00:00"
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# § 6 HoheSeeEinbrG — Verbrennungsverbot

Die Verbrennung von Abfällen oder sonstigen Stoffen auf Hoher See ist verboten.

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— Gesetz über das Verbot der Einbringung von Abfällen und anderen Stoffen und Gegenständen in die Hohe See

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/hoheseeeinbrg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
