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title: "§ 36 HOAI — Umbauten und Modernisierungen von Gebäuden und Innenräumen"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/hoai_2013/36"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/hoai_2013/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:44+00:00"
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# § 36 HOAI — Umbauten und Modernisierungen von Gebäuden und Innenräumen

(1) Für Umbauten und Modernisierungen von Gebäuden kann bei einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag gemäß § 6 Absatz 2 Satz 3 bis 33 Prozent auf das ermittelte Honorar in Textform vereinbart werden.

(2) Für Umbauten und Modernisierungen von Innenräumen in Gebäuden kann bei einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag gemäß § 6 Absatz 2 Satz 3 bis 50 Prozent auf das ermittelte Honorar in Textform vereinbart werden.

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— Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/hoai_2013/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
