---
title: "§ 1 HfzHvzVStG — Änderung des Hauptfeststellungszeitraums für die wirtschaftlichen Einheiten des Betriebsvermögens"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/hfzhvzvstg/1"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/hfzhvzvstg/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:44+00:00"
---

# § 1 HfzHvzVStG — Änderung des Hauptfeststellungszeitraums
für die wirtschaftlichen Einheiten des
Betriebsvermögens

Abweichend von § 21 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes findet für die wirtschaftlichen Einheiten des Betriebsvermögens die nächste Hauptfeststellung der Einheitswerte auf den 1. Januar 1993 statt.

---

— Gesetz zur Änderung des Hauptfeststellungszeitraums für die wirtschaftlichen Einheiten des Betriebsvermögens sowie des Hauptveranlagungszeitraums für die Vermögensteuer

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/hfzhvzvstg/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
