---
title: "§ 7 HeimPersV — Heime für behinderte Volljährige"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/heimpersv/7"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/heimpersv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:44+00:00"
---

# § 7 HeimPersV — Heime für behinderte Volljährige

In Heimen für behinderte Volljährige sind bei der Festlegung der Mindestanforderungen nach den §§ 2 bis 6 auch die Aufgaben bei der Betreuung, Förderung und Eingliederung behinderter Menschen und die besonderen Bedürfnisse der Bewohner, die sich insbesondere aus Art und Schwere der Behinderung ergeben, zu berücksichtigen.

---

— Verordnung über personelle Anforderungen für Heime

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/heimpersv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
