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title: "§ 11 HeimMindBauV — Wirtschaftsräume"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/heimmindbauv/11"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/heimmindbauv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:44+00:00"
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# § 11 HeimMindBauV — Wirtschaftsräume

Wirtschaftsräume müssen in der erforderlichen Zahl und Größe vorhanden sein, soweit die Versorgung nicht durch Betriebe außerhalb des Heimes sichergestellt ist.

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— Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/heimmindbauv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
