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title: "§ 27 HAG — Pfändungsschutz"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/hag/27"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/hag/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:44+00:00"
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# § 27 HAG — Pfändungsschutz

Für das Entgelt, das den in Heimarbeit Beschäftigten oder den Gleichgestellten gewährt wird, gelten die Vorschriften über den Pfändungsschutz für Vergütungen, die auf Grund eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses geschuldet werden, entsprechend.

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— Heimarbeitsgesetz

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/hag/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
