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title: "§ 18 GuAMKflAusbV — Prüfungsbereiche von Teil 2"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/guamkflausbv/18"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/guamkflausbv/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:44+00:00"
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# § 18 GuAMKflAusbV — Prüfungsbereiche von Teil 2

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in der Fachrichtung Außenhandel in folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.



Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen,

2.



Prozessorientierte Organisation von Außenhandelsgeschäften,

3.



Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Außenhandel sowie

4.



Wirtschafts- und Sozialkunde.

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— Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement und zur Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement *

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/guamkflausbv/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
